Stornobedingungen: In den übrigen Punkten gelten die ÖHVB
AGB - Haus Angelika – Au 6 – 6632 Ehrwald
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr Rücktritt durch den Beherberger 5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
5.5 Der Gastes kann der Beherbergungsvertrag nicht ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner auflösen.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: - bis 3 Monat vor dem Ankunftstag 30 % vom gesamten Arrangementpreis; - bis 4 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis; - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 9.00 Uhr freizumachen.
Wegen dem langen Zeitraum, wäre es empfehlenswert eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.